Urlaubsantrag

Um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nutzen zu können, müssen Sie vorab einen Urlaubsantrag stellen, denn Sie dürfen Ihren Urlaub nur dann antreten, wenn Sie die Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Der Arbeitgeber darf individuelle Regelungen über den Zeitpunkt sowie die Form eines Urlaubsantrages machen. Reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst früh ein. Nun können Sie ab sofort unsere Urlaubsantrag Vorlage nutzen.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für das laufende Kalenderjahr, § 7 III S. 1 und 2 BUrlG. Nach dem Wortlaut des BUrlG geht der Urlaubsanspruch ersatzlos unter, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht im laufenden Kalenderjahr (= bis spätestens zum 31. Dezember) in Anspruch nimmt. Das Übertragen des Urlaubs auf die ersten drei Monate des Folgejahres ist eine Ausnahme, die nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist. Nach neusten EuGH-Entscheidungen kann der Urlaubsanspruch nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen, zum Beispiel Ihnen persönlich mitgeteilt hat, dass Sie noch Urlaub nehmen müssten bis zum 31. Dezember.

Formular zum Urlaubsantrag