Krank im Urlaub

Endlich ist der lang ersehnte Urlaub da – und dann wird man krank! 

Was tun? 

Erkrankt ein*e Arbeitnehmer*in während des Urlaubs und ist arbeitsunfähig, so zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Grund dafür ist, dass der Erholungszweck des Urlaubs nicht erreicht werden kann. 

Dafür ist es aber wichtig, dass Sie einige Schritte beachten: 

Der folgende Comic zeigt Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie im Urlaub erkranken.  

Hier finden Sie eine kurze Checkliste: 

  1. Sofort ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung/Attest) besorgen: Die Bescheinigung muss Angaben über die Art der Krankheit, das Datum der Feststellung der Krankheit, den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Krankheit, die Adresse an Ihrem Aufenthaltsort sowie Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes enthalten. 
  2. Informieren Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon und übermitteln Sie das Attest. 
  3. Melden Sie sich bei der Krankenkasse: Übersenden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Belege für die medizinische Behandlung und die Medikamente. 
  4. Im Falle einer Rückkehr nach Hause: Informieren Sie den Arbeitgeber und die Krankenkasse. 
  5. Beachten Sie: Der Urlaub verlängert sich bei einer Erkrankung nicht automatisch. Sobald sie wieder arbeitsfähig sind und der mit dem Arbeitgebenden abgesprochene Urlaubszeitraum vorbei ist, müssen sie wieder bei der Arbeit erscheinen. 
  6. Der Arbeitgebende muss die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren.