Checklisten

Pflichten mit den Behörden

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Neu in Deutschland?

Die ersten Schritte und die richtige Reihenfolge

  1. Anmeldung einer Wohnung

Die Anmeldung einer Wohnung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Das Verfahren kann sich in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden. Daher sollten Sie sich vorab auf den Webseiten der Bürgerämter informieren.

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

– Ausweisdokument

– Ausgefülltes Anmeldeformular (unterschiedlich je nach Bundesland)

– Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt vom Vermieter/Wohnungsgeber

Bitte denken Sie daran, dass bei jedem Wohnungswechsel in Deutschland eine neue Anmeldung erforderlich ist, auch wenn der Umzug innerhalb derselben Stadt stattfindet. Dieser Schritt ist obligatorisch und wird „Ummeldung“ genannt.

  1. Postalische Adresse

In den ersten Wochen werden Sie von Ämtern schriftlich kontaktiert und erhalten wichtige Dokumente per Post zugeschickt, zum Beispiel:

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Die Steuer-ID benötigen Sie, um in Deutschland arbeiten zu können. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern nach Ihrer Anmeldung automatisch erstellt und per Post an Ihre Adresse geschickt. Es ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Das Verfahren dauert einige Wochen. (Achtung: Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer ist nicht dasselbe!)

  • Rundfunkgebühren von ARD1, ZDF & Deutschlandradio.

Die Rundfunkgebühr ist eine Pflichtgebühr. Nach der Anmeldung einer Wohnung, müssen Sie Ihren Zahlungsplan einrichten. Die Gebühr beträgt derzeit 18,36 €/Monat pro Haushalt. Wenn jemand in Ihrem Haushalt den Beitrag bereits zahlt, müssen Sie die Beitragsnummer der Person dem Beitragsservice mitteilen. Die Nichtzahlung kann zu Geldstrafen führen. Bitte denken Sie daran, den Beitragsservice zu informieren, wenn Sie umziehen.

Arbeitsvertrag

Im Interesse aller Beteiligten sollte der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden (mündliche Verträge sind jedoch auch zulässig). Damit sind die Vereinbarungen, sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten. Kommt es zu Streitigkeiten, kann der schriftliche Arbeitsvertrag als Nachweis herangezogen werden. Worauf ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrages zu achten? Dieser Beitrag informiert über die wichtigsten Aspekte.

  • Ort

Die Arbeitsausübung erfolgt meist am Sitz des Arbeitgebers, häufige Ortwechsel sollen im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Home-Office Regelung soll auch geklärt werden.

  • Probezeit

Die Probezeit dient dazu, Arbeitnehmende auf deren Eignung für den Job zu testen und darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate andauern. Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien von zwei Wochen.

  • Beginn und Ende der Beschäftigung

Im Arbeitsvertrag müsste der Beginn des Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Ab diesem Datum entstehen gegenseitige Ansprüche zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber.

Die Beschäftigung könnte außerdem befristet oder unbefristet sein. Damit die Befristung allerdings wirksam ist, muss dies schriftlich vereinbart werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, eine Kündigung ist nicht nötig.

  • Beschreibung der Tätigkeit

Die auszuübende Tätigkeit müsste konkret und möglichst detailliert angegeben werden. Die Beschreibung hat Auswirkungen auf Ihre späteren Arbeitsaufgaben, die Ihnen der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts zuweisen kann. In bestimmten Fällen können Sie auf der Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung Aufgaben ablehnen, die untypisch und unzumutbar sind.

  • Arbeitszeiten und Überstunden

Die Arbeitszeit wird mit einer Wochenstundenzahl angegeben. Sollten Sie an bestimmten Tagen nicht arbeiten können/wollen, sollte dies auch im Vertrag festgehalten werden.

Sie sollten auf faire Überstundenregelungen achten, wonach Überstunden vergütet werden oder Sie hierfür einen Freizeitausgleich erhalten.

 

  • Urlaubsanspruch

Laut Bundesurlaubgesetz besteht für alle Arbeitnehmenden mit einer Fünf-Tage-Woche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Dieser steht nicht zur Disposition, das heißt, der Urlaub muss gewährt werden und kann Ihnen nicht “abgekauft” werden.

  • Bezahlung und Sonderzahlungen

Die Angabe der Bezahlung wird als Stundenlohn oder Monatsgehalt angegeben. Sie sind vorleistungspflichtig: erst die Arbeit, dann der Lohn nach dem vereinbarten Zeitabschnitt. Wann der Lohn ausgezahlt wird, kann im Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt werden.  Sonderzahlungen, wie 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen auch vereinbart werden.

  • Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden Sie im § 622 BGB. Sollten jedoch längere Kündigungsfristen bestehen, sollten diese explizit im Vertrag geregelt werden.

 

Nein, muss nicht im Vertrag stehen, weil der Lohn nach dem vereinbarten Zeitabschnitt zu entrichten ist, § 614 BGB.  [OS1]

Kindergeld

Den Antrag auf Kindergeld sollten Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Was benötige ich, um Kindergeld zu beantragen?

  • Hauptantrag
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuer-Identifikationsnummer der Eltern
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
  • Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der Antragsstellenden

Am besten reichen Sie alle Unterlagen gesammelt ein, denn Nachreichungen verzögern die Bearbeitung. Es ist wichtig, den Antrag bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. LINK

Wegzug aus Deutschland

Sie möchten Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben? Die folgenden Schritte sollten Sie unbedingt beachten, bevor Sie dies tun.

  1. Mietvertrag

Es ist wichtig, dass Sie den Vermieter (oder Hauptmieter) über Ihre Absicht, die Wohnung zu verlassen, innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen informieren. Der nächste Schritt wäre den Mietvertrag zu kündigen.

  1. Bekommen Sie Sozialleistungen?

Informieren Sie die zuständigen Behörden über Ihren Umzug. Wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, informieren Sie die Agentur für Arbeit über Ihr Vorhaben. Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen und Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Teil der Leistungen in dem anderen EU-Land.

  1. Abmeldung einer Wohnung

Denken Sie daran, Ihre Adresse in Deutschland abzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. In manchen Bundesländern ist eine Abmeldung auch online möglich.

  1. Kündigung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung (& andere Versicherungen)

Bevor Sie Deutschland verlassen, sollten Sie Ihre Krankenversicherung unbedingt kündigen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Vorlage …. Fügen Sie eine Kopie der Abmeldung hinzu.

  1. Verträge kündigen

Haben Sie noch laufende Verträge auf Ihren Namen, z. B. Internet-, Strom- oder Telefonvertrag? Denken Sie daran, diese vor der Abreise zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass die Anbieter in bestimmten Fällen eine Kopie der Abmeldebestätigung verlangen können. Sollten Sie die regulären Kündigungsfristen versäumt haben, können Sie mit Hilfe der Abmeldebestätigung kurzfristig Verträge kündigen.

  1. ARD1, ZDF & Deutschlandradio

Um zukünftige Ausgaben für Ihre Rundfunkgebühr zu vermeiden, ist es wichtig, Ihre Adresse bei ARD1, ZDF und Deutschlandradio abzumelden. Sie können dies online unter diesem Link tun.

  1. Bank

Informieren Sie Ihre Bank über Ihren Umzug und prüfen Sie die damit entsprechenden Optionen und Verfahren.

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