Checkliste Arbeitsvertrag

Im Interesse aller Beteiligten sollte der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden (mündliche Verträge sind jedoch auch zulässig). Damit sind die Vereinbarungen, sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten. Kommt es zu Streitigkeiten, kann der schriftliche Arbeitsvertrag als Nachweis herangezogen werden. Worauf ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrages zu achten? Dieser Beitrag informiert über die wichtigsten Aspekte.  

  • Ort 

Die Arbeitsausübung erfolgt meist am Sitz des Arbeitgebers, häufige Ortwechsel sollen im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Home-Office Regelung soll auch geklärt werden. 

  • Probezeit 

Die Probezeit dient dazu, Arbeitnehmende auf deren Eignung für den Job zu testen und darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate andauern. Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien von zwei Wochen. 

  • Beginn und Ende der Beschäftigung 

Im Arbeitsvertrag müsste der Beginn des Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Ab diesem Datum entstehen gegenseitige Ansprüche zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. 

Die Beschäftigung könnte außerdem befristet oder unbefristet sein. Damit die Befristung allerdings wirksam ist, muss dies schriftlich vereinbart werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, eine Kündigung ist nicht nötig. 

  • Beschreibung der Tätigkeit  

Die auszuübende Tätigkeit müsste konkret und möglichst detailliert angegeben werden. Die Beschreibung hat Auswirkungen auf Ihre späteren Arbeitsaufgaben, die Ihnen der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts zuweisen kann. In bestimmten Fällen können Sie auf der Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung Aufgaben ablehnen, die untypisch und unzumutbar sind. 

  • Arbeitszeiten und Überstunden 

Die Arbeitszeit wird mit einer Wochenstundenzahl angegeben. Sollten Sie an bestimmten Tagen nicht arbeiten können/wollen, sollte dies auch im Vertrag festgehalten werden.  

Sie sollten auf faire Überstundenregelungen achten, wonach Überstunden vergütet werden oder Sie hierfür einen Freizeitausgleich erhalten. 

  • Urlaubsanspruch 

Laut Bundesurlaubgesetz besteht für alle Arbeitnehmenden mit einer Fünf-Tage-Woche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Dieser steht nicht zur Disposition, das heißt, der Urlaub muss gewährt werden und kann Ihnen nicht “abgekauft” werden. 

  • Bezahlung und Sonderzahlungen 

Die Angabe der Bezahlung wird als Stundenlohn oder Monatsgehalt angegeben. Sie sind vorleistungspflichtig: erst die Arbeit, dann der Lohn nach dem vereinbarten Zeitabschnitt. Wann der Lohn ausgezahlt wird, kann im Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt werden. Sonderzahlungen, wie 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen auch vereinbart werden.  

  • Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden Sie im § 622 BGB. Sollten jedoch längere Kündigungsfristen bestehen, sollten diese explizit im Vertrag geregelt werden.