Außerordentliche Kündigung der ges. Krankenversicherung

Eine Kündigung für den Wechsel in eine andere Krankenkasse ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die die Krankenversicherung verlassen wollen, z.B. aufgrund eines Wegzugs, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen

Formular zur Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung