Aufforderung zur Lohnzahlung

Um eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht wegen Nichtzahlung der Vergütung erfolgreich erheben zu können, muss ein fälliger Anspruch auf den Betrag bestehen.
Es ist jedoch ratsam, zunächst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben zu senden. Dieses Schreiben hat das Ziel, schnell und kostengünstig die offene Geldsumme einzufordern, bevor andere Schritte eingeleitet werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht bestimmte Verjährungsfristen vor. Danach sind Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis verjährt, wenn sie nicht nach Ablauf von 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht worden sind. In vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind oft kurze Verfallfristen enthalten. Danach verfallen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (also auch Lohnansprüche), wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten kürzeren Frist (oft drei Monaten) schriftlich geltend gemacht werden.

Formular für Auffordung zur Lohnzahlung